Erteilung eines Grundbuchausdrucks

Musterantrag ausfüllen
.pdf Dateidownloaddirekt drucken

Ein einfacher Grundbuchausdruck kostet genau 10,00 € Gerichtsgebühren. Internetanbieter verlangen oft über 25,00 € und verstecken die zusätzlichen 10,00 € Gerichtsgebühren im Kleingedruckten.

Bestandsverzeichnis

Wie beantrage ich einen Grundbuchausdruck?

Ein Grundbuchausdruck kann ausschließlich beantragt werden...
per Post
per Fax
persönlich
Kostenloser MusterantragEin Grundbuchausdruck kann NICHT beantragt werden...
per Telefon
per E-Mail
online

Lassen Sie sich nicht von teuren Internetanbietern abzocken, welche für viel Geld nur den Antrag für Sie einreichen.

Wo beantrage ich einen Grundbuchausdruck?


Sachlich zuständig ist das Amtsgericht (als Grundbuchamt). § 1 Abs. 1 S. 1 GBO

Örtlich zuständig ist das Amtsgericht in dessen Bezirk das Grundstück liegt. § 1 Abs. 1 S. 2 GBO

Prüfen, in welchem Amtsgerichtsbezirk ein Grundstück liegt, können Sie im Justizportal.

Wer darf einen Grundbuchausdruck beantragen?

Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Abs. 1 S. 1 GBO). Das "berechtigte Interesse" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der somit gesetzlich nicht definiert ist. Es muss jeder Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich gilt folgendes:

Das berechtigte Interesse liegt vor, wenn ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Anspruch gegen den Eigentümer oder einen eingetragenen Berechtigen besteht.
BerechtigtNicht berechtigt
Eigentümer Kaufinteressent ohne Nachweis der Vertrags­verhandlungen oder Vollmacht
BevollmächtigterNeugieriger Nachbar
Dinglicher Berechtigter (z.B. Wegerecht, Wohungsrecht, Nießbrauch) Möglicher Erbe vor dem Erbfall
Gläubiger mit VollstreckungstitelMakler ohne Vollmacht
Inländische öffentliche Behörden
Öffentlich bestellte Vermessungs­ingenieure

Was steht im Grundbuch?

Für jede Gemarkung (Ort) gibt es für jedes Eigentumsverhältnis ein Grundbuch. Jedes Grundbuch hat einen festen Aufbau. Neben der Aufschrift und dem Bestandsverzeichnis gibt es die drei Abteilungen des Grundbuchs. Der Aufbau eines Grundbuchs und die entsprechenden Eintragungen werden nachfolgend veranschaulicht. Ein Klick auf einen Abschnitt führt zur ausführlichen Erklärung.

NICHT im Grundbuch zu finden sind...

Das Grundbuch selber enthält nicht die den Eintragungen zugrundeliegenden Urkunden. Diese befinden sich in der Grundakte. Abschriften aus der Grundakte können ebenfalls beantragt werden.

Dokumentzuständiges Amt
BaulastenverzeichnisBauamt
BaujahrBauamt
Flurkarte/LiegenschaftskarteAmt für Bodenmanagement
TeilungserklärungGrundbuchamt (Amtsgericht)
AufteilungsplanGrundbuchamt (Amtsgericht)
Abgeschlossenheits­bescheinigungGrundbuchamt (Amtsgericht)
Urkunden (z.B. Kaufverträge)Grundbuchamt (Amtsgericht)

Fragen und Antworten

  • Welche Kosten entstehen?

    Ein einfacher Grundbuchausdruck kostet je Ausdruck 10,00 €.
    Ein beglaubigter Grundbuchausdruck kostet je Ausdruck 20,00 €.

    Mehrfache Ausdrucke des gleichen Grundbuchs verursachen erneut die Gebühr.

    Die persönliche Einsicht beim Grundbuchamt ist gebührenfrei.

    Die Gebühren richteten sich nach dem GNotKG. Sie können den Gesetzestext nachlesen. (ab der KV. Nr. 17000)

  • Wie bezahle ich?

    Wenn Sie einen schriftlichen Antrag gestellt haben, erhalten Sie eine Rechnung. In vielen Bundesländern können Sie die Rechnung mit gängigen Zahlungsmöglichkeiten online bezahlen. Genaueres dazu finden Sie auf der Kostenrechnung.

    Sie wollen unbedingt bar bezahlen? Dann beantragen Sie den Grundbuchausdruck am besten persönlich bei Gericht. Wenn Sie eine bereits erhaltene Kostenrechnung bar bezahlen möchten, können Sie dies an einem Kassenautomaten beim Amtsgericht oder bei dessen Gerichtszahlstelle erledigen.

  • Wie bekomme ich einen Grundbuchausdruck am schnellsten?

    Am schnellsten erhalten Sie einen Grundbuchausdruck bei persönlichem Erscheinen beim Grundbuchamt (Amtsgericht).

  • Brauche ich einen beglaubigten Grundbuchausdruck?

    Das muss derjenige entscheiden, der den Ausdruck erhält. Normalerweise reicht ein einfacher Ausdruck. Sparen Sie sich das Geld für den beglaubigten Ausdruck, wenn dieser nicht explizit verlangt wird.

  • In welcher Form kann ich einen Grundbuchausdruck erhalten?

    Grundbuchausdrucke erhalten Sie in Papierform. Per E-Mail ist der Versand nicht zulässig.

  • Wie lange dauert es, bis ich einen Grundbuchausdruck erhalte?

    Nach Eingang Ihres schriftlichen Antrags bei Gericht, wird Ihr Antrag bereits spätestens in den nächsten Tagen bearbeitet. Hinzu kommt der Postweg.

    Je nach Auslastung des Grundbuchamts, kann es auch länger dauern. Sofort erhalten Sie den Grundbuchausdruck, wenn Sie ihn persönlich beantragen.